Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen
gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Unternehmensrecht die
jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche
Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer
freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk - wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt - können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit. Vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Konzernabschlussprüfungen
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich Umgründungen
- Due Diligence Prüfungen
- Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfungen
- Stiftungsprüfungen
- Spaltungs- und Fusionsprüfungen
- Beratung bei der Implementierung der Konzernrechnungslegung
- Unternehmensbewertungen
- Sondergutachten